CoC

Ein CoC, im englischen Certificate of Conformity, ist die Konformitätsbescheinigung – eine schriftliche Bestäti­gung, dass ein Auto eine EG-Typgenehmigung besitzt und den gesamten Normen des Straßenver­kehrs in der EU entspricht. Das CoC wurde 1995 EU-weit eingeführt, seit 2007 muss es mit der Übergabe eines Neufahrzeuges verpflichtend dem Käufer ausgehändigt werden.

Im Laufe der Jahre haben sich im normalen Sprachgebrauch die Bezeichnungen CoC Bescheini­gung, CoC Papier, CoC Datenblatt, CoC Dokument, EG-Übereinstimmungsbescheinigung und eini­ge andere festgesetzt, letztlich ist aber immer das CoC gemeint. Das CoC wurde eingeführt, um in allen Mitgliedsstaaten der EU die bisweilen komplizierte Erstzu­lassung auf ein einheitliches, einfaches und unkompliziertes Verfahren umzustellen. Tatsächlich wird das CoC nur für diesen einen Zweck benötigt, für spätere Eigentümerwechsel oder Ummel­dungen wird es nicht mehr benötigt und muss deshalb auch nicht im Fahrzeug mitgeführt werden. Sollte das betreffende Fahrzeug aber irgendwann einmal grenzüberschreitend in einem anderen EU-Staat zugelassen werden, wird das CoC wieder benötigt, weil es sich wieder um eine Erstanmeldung handelt. In den allermeisten Fällen verweigern die örtlichen Zulassungsstellen die Anmeldung wenn das CoC nicht vorgelegt werden kann.

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Was steht im CoC?

Das CoC fasst alle technisch relevanten Daten eines Fahrzeugs zusammen, die für eine Zulassung erforderlich sind. Leistung, Höchstgeschwindigkeit, Maße, Gewichte, Bereifung, Abgasnorm und CO2 Wert werden ausgewiesen, auch mögliche Alternativen, und gleichzeitig wird mit dem CoC die Einhaltung all dieser Werte bestätigt.

Voll CoC

Darunter fallen europäische Fahrzeuge mit einer Typgenehmigung für alle EU-Staaten. Solche Fahrzeuge können problemlos mit dem CoC und den letzten gültigen Fahrzeugpapieren EU-weit zugelassen werden. Sie müssen für Deutschland nur eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (HU/AU) besitzen.

Teil CoC / ABE

Unter einem Teil-CoC oder richtiger formuliert, einer Allgemeinen Betriebserlaubsnis (ABE), versteht man Fahrzeuge, die “nur“ in einigen wenigen EU-Staaten einfach zugelassen werden können. Darunter fallen die europäischen Fahrzeuge, deren Typgenehmigung auf einen oder mehrere EU-Staaaten beschränkt ist. Meistens handelt es sich um angepasste Fahrzeuge, die im Rest der EU gar nicht angeboten werden. Dazu gehören beispielsweise französische Kleinstwagen mit großen Die­selmotoren oder die in den Niederlanden mit LPG Gasanlagen ausgestatteten Modelle. In Deutsch­land tritt an die Stelle des Teil-CoC / ABE eine die sogenannte Datenbestätigung, die aber grund­sätzlich von einem akkreditierten technischen Dienst, wie etwa dem TÜV Nord, kontrolliert, gesiegelt und unterschrieben sein muß.

Kein CoC

Darunter fallen die europäischen Fahrzeuge, die für die Märkte USA und Kanada, Mittel- und Südamerika, Japan, China, Russland oder Arabische Welt bestimmt sind. Diese Fahrzeuge sind den jeweiligen technischen Bestimmungen und Erfordernissen angepasst und entsprechen nicht mehr der EU-Typzulassung, folglich wird solchen Fahrzeugen auch kein CoC zuerkannt. In Deutschland benötigen diese Fahrzeuge einen Ersatznachweis, der aus dem technischen Datenblatt und einem Abgasgutachten besteht. Nur mit dieser Kombination ist die verpflichtende Fahrzeugprüfung nach §21 (Vollabnahme) und eine anschließende Zulassung möglich.

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Kosten für Dokumente

COC-
Papiere

(Preise variieren je nach Hersteller, zzgl. MwSt.)

123,- bis 780,- EUR

  Günstigste Lösung für Standard-
         Fahrzeuge (z. B. Opel, Skoda etc.)

  Lange Lieferfristen
         (bis zu 4 Wochen)

 

Daten-
bestätigung

(zzgl. MwSt.)

ab 285,- EUR

  Lieferzeit ca. 3 Werktage

  Kann ein CoC ersetzen

Datenblatt
inkl. Abgasgutachten

(zzgl. MwSt.)

ab 342,- EUR

  Alternativlos für die Zulassung

  Ermöglicht Zulassung von
          Nicht-EU-Fahrzeugen

Wie wird ein Fahrzeug angefragt?

Da oft erst nach genauer Überprüfung feststellbar wird, welcher Kategorie ein angefragtes Fahrzeug angehört, benötigen wir von Ihnen zusätzlich zu ein paar allgemeinen Angaben einige Bildnachweise. Bitte senden Sie uns daher im Rahmen Ihrer Anfrage die folgenden Nachweise als Fotos mit.

Benötigt werden:

Fotos der letzten Fahrzeugpapiere (Vorder- und Rückseiten)

Foto vom Typenschild (zu finden auf der Fahrerseite B-Säule)

Fotos der letzten Fahrzeugpapiere (Vorder- und Rückseiten)

Foto vom Typenschild (zu finden auf der Fahrerseite B-Säule)

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Gutachten anfragen

Beispiele für Typenschilder